Mehr Fluggastrechte in den USA

von Redaktion

Wer in die USA fliegt – oder wieder nach Hause – hat künftig deutlich mehr Rechte. © Imago

Flugreisende in den USA haben bei Problemen nun mehr Rechte gegenüber den Airlines. Es sind neue Regeln in Kraft getreten, durch die Passagiere etwa bei Verspätungen und Ausfällen bessergestellt sind als bisher. Was dahintersteckt und wann deutsche Reisende davon profitieren können.

Bislang sah es so aus: Für den Fall erheblicher Verspätungen oder Stornierungen konnten Airlines in den USA eigene Standards festlegen, wann sie den Flugpreis erstatten, oder wann sie zum Beispiel nur Umbuchungsangebote machen oder anderweitige Entschädigungen anbieten, etwa Fluggutscheine.

Jede Fluggesellschaft handhabte das anders, die Regelungen war oft wenig verbraucherfreundlich. Diese Geschäftspraxis sei unfair, schrieb das US-Verkehrsministerium im April, als es über den Erlass der neuen Regelung berichtete, die am 28. Oktober verbindlich in Kraft getreten ist. Sie gilt für Flüge in die, aus den und innerhalb der Vereinigten Staaten, und zwar sowohl für US-Airlines als auch für ausländische Fluggesellschaften.

„Passagiere verdienen es, ihr Geld zurückzubekommen, wenn eine Fluggesellschaft ihnen etwas schuldet – ohne Kopfschmerzen oder Verhandlungen“, schrieb Verkehrsminister Pete Buttigieg am Tag des Inkrafttretens Ende Oktober beim Nachrichtendienst X. Fluggäste haben bei Stornierungen und erheblichen Verspätungen ab jetzt die Wahl: Sie können ein mögliches Umbuchungsangebot der Airline oder eine alternative Entschädigung in Gutscheinform annehmen – oder auf die Rückzahlung des Ticketpreises pochen. Und zwar unabhängig davon, ob die Ursache im Einflussbereich der Airline lag oder nicht, zum Beispiel bei Flugausfällen infolge eines Hurrikans.

Als erheblich verspätet gilt laut der Regelung bei US-Inlandsflügen eine absehbare Abflugs- oder Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden, bei internationalen Flügen von mindestens sechs Stunden. Das sei ein „Big Deal“ für die Passagierrechte, schrieb das Reisemagazin „Condé Nast Traveler“ (online). Davor sei es Airlines in den USA selbst überlassen gewesen, wann sie eine Verspätung für lang genug hielten, um Tickets zu erstatten. Was hieß, dass es oft keine gab, so der Bericht.

Die Ansprüche auf die Rückerstattung hat man außerdem auch bei folgenden erheblichen Änderungen zur ursprünglichen Buchung: wenn der Flug von einem anderen Flughafen startet oder landet. Wenn sich die Zahl der Umstiege erhöht. Wenn man in eine schlechtere Flugklasse umgebucht wird. Wenn man als Mensch mit Behinderung auf eine Maschine umgebucht wird, die weniger barrierefrei ist als die eigentlich gebuchte Maschine. In dem Zusammenhang wichtig: Auch wenn man in all solchen Fällen gar nicht auf ein mögliches alternatives Angebot der Airline reagiert, muss diese laut der neuen Regelung den Ticketpreis erstatten. Darum schrieb Buttigieg auch von der „automatic refund rule“, also der Regel zur automatischen Rückerstattung.

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