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16. November 2024
Die Kosten für die Müllabfuhr dürfen Vermieter auf ihre Mieter umlegen. Aber nicht alles ist umlagefähig, Mieter sollten ihre Abrechnung daher prüfen. © Frank Hoermann/S. SIMON/Imago
Wenn die Betriebskostenabrechnung als zu umfangreich oder unverständlich empfunden wird, sollten Mieter dem Impuls wid
Dieser Artikel (ID: 2172182) ist am 16.11.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39).