Ärger bei den Betriebskosten

Die Kosten für die Müllabfuhr dürfen Vermieter auf ihre Mieter umlegen. Aber nicht alles ist umlagefähig, Mieter sollten ihre Abrechnung daher prüfen. © Frank Hoermann/S. SIMON/Imago

Wenn die Betriebskostenabrechnung als zu umfangreich oder unverständlich empfunden wird, sollten Mieter dem Impuls wid

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Samstag, 4. Oktober 2025

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