Eine Kommune muss dafür sorgen, dass die Straßen verkehrssicher sind. Allerdings kann eine völlige Gefahrlosigkeit nicht erwartet werden. Das gilt speziell dann, wenn Warnschilder auf Straßenschäden hinweisen. Das zeigt eine Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (Brandenburg/Havel),
Dieser Artikel (ID: 2172186) ist am 16.11.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39).