Durch zwei Gerichtsverfahren werden Kunden von Möbelhäusern die Rücken gestärkt. Zwei Gerichte haben klargestellt, dass Küchen erst nach dem Einbau zu bezahlen sind. Andere Regelungen seien unwirksam – auch wenn die Küchenstudios gerne vorab das Ge
Dieser Artikel (ID: 2172872) ist am 18.11.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 26), Wasserburger Zeitung (Seite 26), Mangfall-Bote (Seite 26), Chiemgau-Zeitung (Seite 26), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 26), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 26), Neumarkter Anzeiger (Seite 26).