Auch E-Zigaretten gelten – mit Nikotin – als gesundheitsschädlich. © Marijan Murat/dpa
Ein Kollege zieht genüsslich an der E-Zigarette und das ganze Büro riecht nach Blaubeere? Bis Anfang dieses Jahres wäre das noch erlaubt gewesen. Doch durch eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung, die im April 2024 verkündet wurde, ist das Vapen am Arbeitsplatz nicht mehr gestattet. Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Arbeitgeber dazu, Maßnahmen zu treffen, um nichtrauchende Beschäftigte am Arbeitsplatz vor Gesundheitsgefahren durch Rauch und Dämpfe von Tabak- und Cannabisprodukten sowie – seit der jüngsten Änderung – auch E-Zigaretten zu schützen. Das erklärt Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Der Gesetzgeber reagierte damit auf die Tatsache, dass E-Zigaretten zuvor nicht unter diese Verordnung fielen. Aktuell wird laut Schulze Zumkley aber noch diskutiert, ob der Dampf von E-Zigaretten – wenn diese kein Nikotin enthält – tatsächlich Gesundheitsgefahren verursacht. Falls das nicht der Fall wäre, gäbe es nach der Arbeitsstättenverordnung auch keine Pflicht, Mitarbeiter davor zu schützen.„Ich meine jedoch, dass man den gesetzgeberischen Willen, der in der Änderung zum Ausdruck kommt, wohl darin sehen muss, dass alle Mitarbeiter ein Recht auf einen rauch- und dampffreien Arbeitsplatz haben sollen“, so Schulze Zumkley.