RECHT

Unterhalt steigt 2025 kaum

von Redaktion

Die „Düsseldorfer Tabelle“ legt die Höhe der Zahlungen für unterhaltsberechtigte Kinder fest. © Henning Kaiser, dpa

Der Unterhalt für Trennungskinder steigt im kommenden Jahr kaum. Das geht aus der neuen Düsseldorfer Tabelle 2025 hervor, die das Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht hat. Getrennt lebende Väter oder Mütter müssen für ihre Kinder entsprechend kaum mehr bezahlen als zuvor. Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder beträgt ab dem neuen Jahr bis zum 6. Geburtstag 482 statt bisher 480 Euro, für die Zeit vom 6. bis zum 12. Geburtstag 554 statt bisher 551 Euro und für die Zeit vom 12. bis zum 18. Geburtstag 649 statt bisher 645 Euro monatlich. Für volljährige Kinder sind mindestens 693 Euro (statt bisher 689 Euro) zu berappen. Einen deutlichen Sprung macht der Bedarfssatz von Studierenden, die nicht bei ihren Eltern oder einem Elternteil leben. Er steigt von 930 auf 990 Euro, war aber im Vorjahr unverändert geblieben. Die Mindestsätze steigen mit jeder Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen. Die Einkommensgruppen selbst bleiben 2025 unverändert. Es bleibt bei 15 Einkommensgruppen. Die erste Einkommensgruppe endet weiterhin bei 2100 Euro, die 15. Einkommensgruppe bei 11200 Euro. Der Selbstbehalt, der dem Unterhaltspflichtigen als notwendiger Eigenbedarf belassen wird, bleibt ebenfalls unverändert zum Vorjahr und beträgt für nicht erwerbstätige Väter und Mütter 1200 Euro und für Erwerbstätige 1.450 Euro. Auf den Bedarf des Kindes wird das Kindergeld angerechnet – für minderjährige Kinder in der Regel zur Hälfte und für volljährige Kinder vollständig.
DPA

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