Glühwein in der Mittagspause? Für sicherheitsrelevante Berufe ist das keine Option. © Frank Hammerschmidt/dpa
Der Weihnachtsmarkt liegt gleich um die Ecke, und in der Pause schlendern Sie mit den Kollegen durch die festlichen Stände. Ist ein Glas Glühwein jetzt in Ordnung? Grundsätzlich hat Ihr Arbeitgeber keinen Einfluss darauf, wie Sie Ihre Pause gestalten – das gilt auch für den Konsum von Alkohol. Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht, betont jedoch: „Man kann zwar in der Pause ein bisschen Alkohol trinken, aber man darf in manchen Tätigkeiten nicht alkoholisiert arbeiten.“ Fachanwalt Volker Görzel zufolge betrifft das insbesondere sicherheitsrelevante Tätigkeiten. Wer etwa komplexe Maschinen bedient oder beruflich Flugzeuge, Züge und andere Fahrzeuge steuert, muss nüchtern bleiben. Der Genuss von Alkohol – selbst in kleinen Mengen, wie etwa ein Glas Glühwein vom Weihnachtsmarkt – könnte hier bereits einen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten darstellen und arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Für Tätigkeiten, die keine unmittelbaren Gefährdungen mit sich bringen, wie etwa Büroarbeiten, gelten in der Regel weniger strenge Vorgaben. Hier sei ein Glas in der Mittagspause unproblematisch – sofern es keine andere Regelung dazu gibt. „Ob solche Regelungen bestehen, ergibt sich entweder aus dem Arbeitsvertrag, gesetzlichen Vorschriften oder aus unternehmensinternen Anweisungen oder Betriebsvereinbarungen, die etwa eine 0,0-Promille-Grenze für die Arbeit vorschreiben“, so Fachanwalt Görzel. Wie so oft im Arbeitsrecht kommt es laut Görzel auf den Einzelfall an. Dennoch ist Vorsicht geboten: Im Zweifel sollte man besser auf den Alkoholkonsum während der Pause verzichten.