Psychische Behinderungen absetzbar

von Redaktion

Psychische Behinderungen sind oft unsichtbar – und genau das macht sie für Betroffene und ihr Umfeld so herausfordernd. Sie sind im Sinne des Sozialgesetzbuches in Deutschland anerkannt. Eine psychische Behinderung liegt vor, wenn Menschen aufgrund von Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen, Traumafolgen oder Suchterkrankungen langfristig in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt sind. Laut Sozialgesetzbuch (SGB IX) gelten seelische Beeinträchtigungen dann als Behinderung, wenn sie länger als sechs Monate bestehen und erhebliche Einschränkungen verursachen. Betroffene können einen Grad der Behinderung (GdB) beantragen, um als schwerbehindert anerkannt zu werden und Nachteilsausgleiche zu erhalten. Der Grad der Behinderung (GdB) wird anhand der Versorgungsmedizinischen Grundsätze (PDF) vom Versorgungsamt festgelegt, es benötigt dafür in der Regel ein psychiatrisches Gutachten. Mit anerkannten Behinderungen bekommt man Nachteilsausgleiche. Dazu gehören zum Beispiel steuerliche Vergünstigungen, besonderer Kündigungsschutz, Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage sowie Hilfen bei der Arbeitsplatzgestaltung. Ab einem Grad der Behinderung von 50 gilt eine Schwerbehinderung, ein Schwerbehindertenausweis kann beantragt werden. Bereits ab einem Grad von 30 können Betroffene auf Antrag schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, was ihnen ähnliche Rechte gewährt. Doch viele wissen nicht, wie sie diese Hilfen beantragen können, oder schrecken davor zurück, sich zu „outen“. Beratung und Unterstützung bieten Sozialverbände wie der VdK oder der Sozialverband Deutschland (SoVD).

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