Steuern bei Einnahmen aus Online-Geschäft

Auch im Internet gilt das Steuerrecht: Dabei sind gelegentliche Verkäufe im Netz in der Regel kein Grund zur Sorge. Bei regelmäßigen Einnahmen aus einer bestimmten Tätigkeit heraus kann die Behörde aber eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellen. Das kann dann wiederum eine Steuerpflicht nach sich zi

Freitag, 21. Februar 2025

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