In Italien gibt es eine neue Datenbank für Beherbergungsbetriebe. Sie bietet Urlaubern eine zusätzliche Möglichkeit, die Seriosität von Anzeigen für Ferienwohnungen und Ferienhäusern auf Portalen wie Booking.com, Airbnb und Co. einzuschätzen. Demnach müssen alle Betreiber von Hotels und Ferienappartments eine Register-Nummer, kurz CIN, beantragen. Darauf weist das Europäische Verbraucherzentrum hin. Die CIN muss sichtbar am Gebäude angebracht sein, aber auch in Werbeanzeigen sowie in Inseraten auf Online-Buchungsportalen angegeben werden. Weichen die Informationen des Registers von denen im Inserat ab, ist das ein Warnsignal, so das EVZ. Ein hundertprozentiger Schutz vor Fake-Wohnungen biete der Abgleich zwar nicht, aber er liefere hilfreiche Hinweise. Bei Airbnb etwa ist diese Angabe bei den Gastgeber-Informationen zu finden, unter „Registrierungsnummer“. Wichtig: Beherbergungsbetriebe haben laut Tourismusministerium noch bis 1. Januar Zeit, die CIN-Nummer zu beantragen.