Vom Arbeitgeber gibt es zum Jahresende oft noch eine mehr oder weniger große Bonuszahlung – nämlich das Weihnachtsgeld. Darauf kann man sogar dann noch Anspruch haben, wenn man vor der Auszahlung gekündigt hat. Das zeigt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az. 10 AZR 848/12), auf welches das Ratge
Dieser Artikel (ID: 2185426) ist am 06.12.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32).