Sind Autos und Fahrräder in einen Unfall verwickelt, haftet der Autofahrer aufgrund der höheren Betriebsgefahr des Pkw mit. Diese Haftung kann aber auch entfallen. Etwa dann, wenn sich ein Radler gravierend verkehrswidrig verhält, wie aus einer Entscheidung (Az.: 7 U 30/23) des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervorgeht, über die die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet. In dem Fall fuhr ein Radler durch eine Spielstraße und überholte einen Autofahrer. Danach bremste der Fahrradfahrer aber plötzlich, der Autofahrer fuhr auf das Rad auf. Im Nachgang forderte der Radler Schadenersatz. Sein Argument: Der Autofahrer hätte einen größeren Sicherheitsabstand einhalten müssen, durch den der Unfall hätte vermieden werden können. Die Sache ging vor Gericht und durch mehrere Instanzen. Das OLG Hamm bestätigte schließlich das Urteil des Landgerichts, dass der Radler den Unfall durch sein grob verkehrswidriges Verhalten allein verschuldet habe.