RECHT

Kein Anspruch auf Zwischenzeugnis

Wer bereits ein Endzeugnis vom Arbeitgeber erhalten hat, hat keinen Anspruch auf ein zusätzliches Zwischenzeugnis. Das zeigt ein Urteil des Arbeitsgerichts Erfurt (Az.: 4 Ca 1505/23), auf das die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hinweist.

In dem Fall hatte der Arbeit

Samstag, 20. September 2025

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