Ausgleich für Inflation noch bis Jahresende

von Redaktion

Wer von seinem Chef oder seiner Chefin noch keine Inflationsausgleichsprämie oder weniger als die möglichen 3000 Euro erhalten hat, kann das Thema jetzt noch ansprechen. Denn bis zum 31. Dezember 2024 dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern diese steuerfreie Sonderzahlung zukommen lassen. Wegen der damals stark steigenden Lebenshaltungskosten hat die Bundesregierung im Oktober 2022 die Möglichkeit geschaffen, Arbeitnehmer steuerfrei zu entlasten. Die Zahlung muss aber nicht auf einen Schlag fließen: Hat beispielsweise ein Arbeitnehmer 2022 eine Sonderzahlung von 1.000 Euro und 2023 eine von 1.500 Euro erhalten, kann er 2024 nochmals 500 Euro steuerfrei erhalten. Auch eine Auszahlung in kleineren Teilbeträgen ist möglich.

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