Alte „Lappen“ müssen bis Mitte Januar gegen neue Führerscheine eingetauscht werden. © Arne Dedert/dpa
Wer noch einen alten Führerschein hat, sollte den 19. Januar 2025 im Blick behalten. Denn bis dahin müssen viele alte Führerscheine umgetauscht werden, erinnern der Auto Club Europa und der ADAC. Grundsätzlich müssen alle Dokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden – und zwar verpflichtend. Das erfolgt seit einigen Jahren in Wellen. Der Hintergrund: Bis 2033 sollen alle Führerscheine in der EU in ein einheitliches und fälschungssicheres Scheckkartenformat umgetauscht worden sein. Der Zeitpunkt des Umtausches ist in Deutschland abhängig von Geburtsjahrgängen und dem Ausstellungsdatum der Dokumente. Darunter fallen alle alten, grauen oder rosafarbenen Papierführerscheine (auch DDR-Führerscheine), die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind. Hier ist bei den Fristen das Geburtsjahr des Inhabers maßgeblich. Aktuell müssen alle, die im Jahr 1971 oder später geboren wurden und ein vor 1999 ausgestelltes Dokument haben, bis zum 19. Januar 2025 umgetauscht haben. Wer zwischen 1953 bis einschließlich 1970 geboren wurde, hat entsprechende gestaffelte Fristen bereits verpasst und sollte den Umtausch schnellstmöglich nachholen. Bei den sogenannten alten Kartenführerscheinen ist der Ausstellungszeitpunkt maßgeblich. Hier endet die erste Frist allerdings erst Anfang 2026.