Wer streikt, hat keinen Anspruch auf ein Entgelt vom Arbeitgeber. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Der Grund: Während des Arbeitskampfes ruhen die arbeitsvertraglichen Pflichten. Mitglieder einer Gewerkschaft wie zum Beispiel der IG Metall oder Verdi erhalten dafür aber Streikgeld der jew
Dieser Artikel (ID: 2190994) ist am 14.12.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 40), Wasserburger Zeitung (Seite 40), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 40), Neumarkter Anzeiger (Seite 40), Mangfall-Bote (Seite 40), Chiemgau-Zeitung (Seite 40), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 40).