Mobile Parkverbotsschilder sind nicht immer so gut sichtbar wie in diesem Beispiel. © Carsten Rehder, dpa
Autofahrer müssen beim Parken ausdrücklich darauf achten, ob nicht vielleicht mobile Park- und Halteverbot-Schilder aufgestellt worden sind. Das gilt auch bei Dunkelheit, schlecht einsehbaren Abschnitten und einem kleinen Fußweg, der möglicherweise nötig ist.
Denn auch wer angibt, die Schilder nicht gesehen zu haben, muss dennoch die Abschleppkosten zahlen. Das zeigt eine Entscheidung (Az.: 14 K 222/23) des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, auf die der ADAC hinweist. Im verhandelten Fall ging es um das abgeschleppte Auto eines Mannes. Der hatte es an einem Abend im Oktober gegen 21.30 Uhr am Straßenrand geparkt. In dem Abschnitt hatte sich auch eine Baustelle befunden. Am Mittag darauf kam er zu der Stelle zurück, aber sein Auto war abgeschleppt worden.
Beim Auslösen des Fahrzeugs in der Verwahrstelle musste er 148 Euro bezahlen. Ihm wurde mitgeteilt, dass er seinen Wagen im Bereich eines mobilen Halteverbots abgestellt habe. Die entsprechenden Schilder dazu hätten bereits seit August dort gestanden. Der Mann aber klagte gegen die Abschleppkosten. Seine Argumente: Die Schilder hätte er nicht gesehen, denn sie seien parallel zum Straßenverlauf aufgestellt gewesen. Und andererseits hätte er den Bürgersteig nicht überblicken können, weil andere hohe Fahrzeuge die Sicht verdeckt hätten. Die Angelegenheit ging vor Gericht. Dort hatte der Falschparker allerdings keinen Erfolg.
Das Gericht wertete das Abschleppen als rechtmäßig. Wichtig: Als Fahrer muss man den Angaben zufolge beim Abstellen seines Fahrzeugs stets auf möglicherweise aufgestellte Schilder für Park- und Halteverbote achten. Das ist auch der Fall, wenn es dunkel ist und die Sicht verdeckt ist. Außerdem ist es dem Gericht zufolge zumutbar, den Bürgersteig 15 Meter auf- und abzugehen, um nach solchen Schildern zu suchen. Dass die Schilder etwas schräg standen, hatte ebenfalls keinen Einfluss auf das Urteil. Denn im ruhenden Verkehr seien nicht so hohe Anforderungen an die Sichtbarkeit von Schildern gestellt wie im fließenden.
DPA