Wer eine Immobilie erbt, muss diese im Grundbuch auf sich umschreiben lassen. Dafür benötigt das Grundbuchamt einen Erbschein. Ein notariell beglaubigtes Testament kann den Erbscheins zwar überflüssig machen. Doch nicht immer genügt das Dokument, zeigt ein Beschluss des Kammergerichts Berlin (Az.: 1
Dieser Artikel (ID: 2193355) ist am 18.12.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).