RECHT

Behörde benötigt meist Erbschein

Wer eine Immobilie erbt, muss diese im Grundbuch auf sich umschreiben lassen. Dafür benötigt das Grundbuchamt einen Erbschein. Ein notariell beglaubigtes Testament kann den Erbscheins zwar überflüssig machen. Doch nicht immer genügt das Dokument, zeigt ein Beschluss des Kammergerichts Berlin (Az.: 1

Dienstag, 7. Oktober 2025

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