RECHT

Behörde benötigt meist Erbschein

von Redaktion

Wer eine Immobilie erbt, muss diese im Grundbuch auf sich umschreiben lassen. Dafür benötigt das Grundbuchamt einen Erbschein. Ein notariell beglaubigtes Testament kann den Erbscheins zwar überflüssig machen. Doch nicht immer genügt das Dokument, zeigt ein Beschluss des Kammergerichts Berlin (Az.: 1 W 27/24), auf das die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins verweist. In dem Fall war ein Mann Eigentümer mehrerer Immobilien. In seinem notariellen Testament setzte er seine Enkel als Erben der Grundstücke ein, ohne diese namentlich zu benennen. Nach dem Tod wollten die Enkel mithilfe des Testaments die Immobilien auf sich umschreiben lassen – ohne Erfolg. Das Grundbuchamt verlangte einen Erbschein.
DPA

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