Die Pflicht zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit gilt auch für Hausangestellte. Ihre Arbeitgeber müssen ein entsprechendes System einrichten, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschied. Sonst könnten die Betroffenen nicht objektiv und zuverlässig feststellen, wie
Dieser Artikel (ID: 2194463) ist am 20.12.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).