Wenn die Nachbarn dauerhaft zu laut sind und Gespräche keine Abhilfe schaffen, kann es sinnvoll sein, gerichtlich gegen unerlaubten Lärm vorzugehen. Haben Mieterinnen und Mieter einen berechtigten Einwand aufgrund eines Mangels, sollten sie ihren Vermieter schriftlich darüber in Kenntnis setzen, die
Dieser Artikel (ID: 2194468) ist am 20.12.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).