VERBRAUCHER

Bahncard-Bedingungen rechtens

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat eine Unterlassungsklage von Verbraucherschützern gegen frühere Kündigungsbedingungen bei der Bahncard im Kern abgewiesen. Die damals vorgesehene Sechs-Wochen-Frist vor dem Laufzeitende sei rechtmäßig gewesen, entschieden die Richter. Inzwischen verlangt die Bahn a

Mittwoch, 17. September 2025

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