Das Oberlandesgericht Frankfurt hat eine Unterlassungsklage von Verbraucherschützern gegen frühere Kündigungsbedingungen bei der Bahncard im Kern abgewiesen. Die damals vorgesehene Sechs-Wochen-Frist vor dem Laufzeitende sei rechtmäßig gewesen, entschieden die Richter. Inzwischen verlangt die Bahn a
Dieser Artikel (ID: 2195438) ist am 21.12.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 35), Wasserburger Zeitung (Seite 35), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 35), Neumarkter Anzeiger (Seite 35), Mangfall-Bote (Seite 35), Chiemgau-Zeitung (Seite 35), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 35).