VERBRAUCHER

Bahncard-Bedingungen rechtens

von Redaktion

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat eine Unterlassungsklage von Verbraucherschützern gegen frühere Kündigungsbedingungen bei der Bahncard im Kern abgewiesen. Die damals vorgesehene Sechs-Wochen-Frist vor dem Laufzeitende sei rechtmäßig gewesen, entschieden die Richter. Inzwischen verlangt die Bahn aber nur noch eine Vier-Wochen-Frist zum Ablauf.

Es handele sich bei der Bahncard nicht um einen Vertrag über regelmäßige Waren oder Dienstleistungen, bei dem gesetzlich eine vierwöchige Kündigungsfrist vorgesehen wäre, führen die Richter in ihrer nicht anfechtbaren Entscheidung aus. Vielmehr handele es sich um einen Rahmenvertrag ohne regelmäßigen Leistungsaustausch. Die Karte vermittele den Kunden nur den Anspruch, während der Laufzeit ermäßigte Tickets kaufen zu können.

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