RECHT

Autofahrer haftet für Radler mit

Beim Rechtsabbiegen müssen Autofahrer damit rechnen, dass andere die Straße verkehrswidrig queren – und entsprechend umsichtig agieren. Wer das nicht macht, haftet bei einem Unfall womöglich mit. Das zeigt eine Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, auf die der ADAC hinweist (

Mittwoch, 17. September 2025

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