Wie Eltern im Job planen müssen

Kinderbetreuung ist nicht immer ein Argument. © dpa

Bei der Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Beruf gilt das sogenannte Direktionsrecht, heißt es von der Arbeitskammer des Saarlandes. Damit ist das Recht des Arbeitgebers gemeint, den Inhalt, den Ort und die Zeit der Arbeitsleistung zu bestimmen.

Dienstag, 7. Oktober 2025

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