Geschenkgutscheine werden immer beliebter. Doch deren Gültigkeit ist nicht unbegrenzt. Ist nichts anderes vereinbart, gilt für Gutscheine die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren ab Ablauf des Jahres, in dem ein Gutschein ausgestellt wurde. Darauf weist die Verbraucherzentrale hin. Ein Präse
Dieser Artikel (ID: 2199872) ist am 31.12.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 33), Wasserburger Zeitung (Seite 33), Mangfall-Bote (Seite 33), Chiemgau-Zeitung (Seite 33), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 33), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 33), Neumarkter Anzeiger (Seite 33).