Geschenkgutscheine werden immer beliebter. Doch deren Gültigkeit ist nicht unbegrenzt. Ist nichts anderes vereinbart, gilt für Gutscheine die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren ab Ablauf des Jahres, in dem ein Gutschein ausgestellt wurde. Darauf weist die Verbraucherzentrale hin. Ein Präsent aus diesem Jahr muss also spätestens bis Ende 2027 eingelöst worden sein. Noch in diesem Jahr sollten übrig gebliebene Gutscheine vom Weihnachtsfest 2021 eingelöst werden. Nur auf Kulanz gewähren manche Anbieter auch nach Ablaufdatum noch eine Einlösung. Andererseits können auch kürzere Fristen vereinbart sein, wenn besondere Umstände es rechtfertigen.