Wer mit dem Auto an einem Linien- oder Schulbus an einer Haltestelle vorbeifahren will, darf das nur sehr vorsichtig tun. Wer sich nicht daran hält, muss nach einem Unfall mit einem Kind unter Umständen überwiegend haften – selbst dann, wenn sich das Kind selbst unachtsam verhalten hat. Das zeigt ei
Dieser Artikel (ID: 2202061) ist am 04.01.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39).