Autofahrer müssen an Haltestellen aufpassen

von Redaktion

Wer mit dem Auto an einem Linien- oder Schulbus an einer Haltestelle vorbeifahren will, darf das nur sehr vorsichtig tun. Wer sich nicht daran hält, muss nach einem Unfall mit einem Kind unter Umständen überwiegend haften – selbst dann, wenn sich das Kind selbst unachtsam verhalten hat. Das zeigt eine Entscheidung (Az.: 7 U 120/22) des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm, auf welche der Deutsche Anwaltverein hinweist.

Im konkreten Fall ging es um einen Jungen, der mit mehreren anderen Kindern an einer Bushaltestelle ausgestiegen war und hinter dem Bus die Straße überquerte. Doch dort übersah ihn ein Autofahrer aus der Gegenrichtung. Er fuhr etwa mit 15 bis 20 km/h. Beim Unfall wurde der 12-Jährige schwer verletzt. Vor Gericht ging es dann um die Haftungsfrage und die Höhe des Schmerzensgeldes. Schließlich stellte das OLG Hamm klar, dass der Autofahrer zu 70 Prozent für den Unfall haften musste. Dieser hätte die besonderen Sorgfaltspflichten gegenüber Kindern nicht beachtet. Gegebenenfalls sei das Tempo auf Schrittgeschwindigkeit zu senken. Der Autofahrer musste ein Schmerzensgeld von 8500 Euro zahlen.

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