Gabriele B.:„Wir sind drei Schwestern. Die älteste hat das Elternhaus geerbt – unsere Mutter ist letztes Jahr gestorben – und möchte dieses nutzen. Wir zwei jüngeren Schwestern sollen das Haus später weitervererbt bekommen. Wenn wir jüngeren Schwestern aber unseren Pflichtteil geltend machen würden,
Dieser Artikel (ID: 2202735) ist am 07.01.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30).