Für Fondsanleger wird Vorabpauschale fällig

Steuer auf fiktive Erträge wird im Januar abgebucht – Freistellungsauftrag nicht vergessen!
Für Sparpläne mit Fonds und ETFs, die über viele Jahre laufen, kann die Vorabbesteuerung sogar positiv sein. © dpa
Für viele Fondsanleger droht beim Blick ins Depot in diesen Tagen eine böse Überraschung: Denn die Steuer auf die sogenannte Vorabpauschale wird abgebucht. Die Steuer auf fiktive Gewinne