JörgP.: „Ich bin Eigentümer von drei vermieteten Dachgeschoss-Eigentumswohnungen. Eine Mietpartei hat sich an mich gewendet, da sich an den vorhandenen Dachflächenfenstern die Dichtungen lösen. Ich habe die Information erhalten, dass Dachflächenfenster zwingend im Gemeinschaftseigentum stehen, da si
Dieser Artikel (ID: 2204230) ist am 09.01.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).