LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

von Redaktion

JörgP.:Ich bin Eigentümer von drei vermieteten Dachgeschoss-Eigentumswohnungen. Eine Mietpartei hat sich an mich gewendet, da sich an den vorhandenen Dachflächenfenstern die Dichtungen lösen. Ich habe die Information erhalten, dass Dachflächenfenster zwingend im Gemeinschaftseigentum stehen, da sie der Sicherheit und dem Bestand des gesamten Gebäudes dienen. Meine Frage lautet nun, muss ich als Eigentümer die Instandsetzung bezahlen oder die Eigentümergemeinschaft?“

Was der Gemeinschaft gehört

Ihre Information war richtig. Das Wohnungseigentumsgesetz definiert, was zum Gemeinschaftseigentum gehört. Umfasst sind unter anderem alle Gebäudeteile, die für den Bestand und die Sicherheit des Hauses unverzichtbar sind. Dachfenster sind für den Bestand eines Gebäudes erforderlich und zählen daher zu dem Gemeinschaftseigentum. Die Verantwortung für den Erhalt des Gemeinschaftseigentums liegt in der Verantwortung der Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie ist verpflichtet, im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung für die Instandhaltung zu sorgen. Allerdings können die Eigentümer abweichende Vereinbarungen über die Kostenverteilung getroffen haben. Hierzu empfiehlt es sich, einen Blick in die Gemeinschaftsordnung oder die Teilungserklärung zu werfen. Dort könnten abweichende Regelungen enthalten sein, die von der gesetzlichen Kostenverteilung abweichen und zu einem anderen Verteilungsschlüssel führen.

Im Rahmen der Vertragsfreiheit ist es möglich, eine Vereinbarung zu treffen, welche einen Eigentümer verpflichtet, einen Teil – hier etwa die Dachfenster – des Gemeinschaftseigentums zu erhalten. Sollten Sie durch eine Vereinbarung verpflichtet sein, die Erhaltung der Dachfenster durchzuführen, müssen Sie sich um die entsprechende Reparatur kümmern. Andernfalls ist die Gemeinschaft zur Erhaltung der Dachflächenfenster verpflichtet und die Kosten werden entsprechend dem Kostenverteilungsschlüssel aufgeteilt.

Fragen zu Geldanlage, Altersvorsorge, Steuern,

Miete, Erben und Versicherung?

Redaktion Geld & Markt, Hafnerstr. 5-13, 83022 Rosenheim, oder E-Mail: geldundmarkt@ovb.net

Artikel 5 von 5