Wann die Lichthupe erlaubt ist

von Redaktion

Der linke Fahrstreifen auf Autobahnen ist fürs Überholen gedacht. Doch das ist nicht mehr möglich, wenn diese Spur durch anhaltendes Linksfahren über weite Strecken blockiert wird. Dekra verweist auf die Straßenverkehrsordnung (StVO), die auch auf Autobahnen verlangt, möglichst weit rechts zu fahren. Wer gegen das Rechtsfahrgebot auf Autobahnen verstößt, muss mit einem Punkt in Flensburg sowie 80 oder 100 Euro Bußgeld (bei Behinderung/Unfall) rechnen. Allerdings: Auch wer zu dicht auffährt, kann Geldbußen, Punkte oder ein Fahrverbot riskieren. Und wer den Vordermann über einen längeren Zeitraum drängelt, sehr dicht auffährt und die Lichthupe massiv nutzt, könnte laut ADAC auch wegen Nötigung belangt werden. „Hier sollte man ruhig bleiben und vor allem genügend Abstand halten“, so ADAC-Sprecher Alexander Schnaars. Was man tun kann: Mit einem kurzem, behutsamem Einsatz der Lichthupe das eigene Überholmanöver ankündigen.

Artikel 2 von 7