Seit dem 1. Januar 2025 dürfen sogenannte Restschuldversicherungen bei Abschluss eines Kredits nicht mehr direkt mit verkauft werden. Bisher haben etwa Banken, Autohäuser und Elektronikfachmärkte diese Police, die bei einem Zahlungsausfall etwa durch Jobverlust, Krankheit oder Tod einspringt, gerne
Dieser Artikel (ID: 2205687) ist am 11.01.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 36), Wasserburger Zeitung (Seite 36), Mangfall-Bote (Seite 36), Chiemgau-Zeitung (Seite 36), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 36), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 36), Neumarkter Anzeiger (Seite 36).