RECHT

Restschuldversicherung blockiert

von Redaktion

Seit dem 1. Januar 2025 dürfen sogenannte Restschuldversicherungen bei Abschluss eines Kredits nicht mehr direkt mit verkauft werden. Bisher haben etwa Banken, Autohäuser und Elektronikfachmärkte diese Police, die bei einem Zahlungsausfall etwa durch Jobverlust, Krankheit oder Tod einspringt, gerne mit angeboten. Nun darf das Zusatzprodukt frühestens sieben Tage nach der Kreditvergabe verkauft werden.

„Das Gesetz soll verhindern, dass Verbraucher eine Restschuldversicherung standardisiert oder unter Druck abschließen – auch wenn sie diese überhaupt nicht wollen oder brauchen“, sagt Susanne Götz, Finanzjuristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Zugleich wolle der Gesetzgeber mit der Änderung erreichen, dass überhaupt nur diejenigen einen Kredit bekommen, die auch eine solche Versicherung abschließen.

Bei einem Verstoß gegen die neue gesetzliche Regelung ist die Restschuldversicherung nichtig, der Vertrag kann rückabgewickelt werden. Verbraucherschützer kritisieren Restschuldversicherungen deshalb, weil sie oft teuer seien und aufgrund zahlreicher Ausschlussklauseln im Ernstfall doch nicht einsprängen.

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