Ursula R.: „Wir wohnen in einer Eigentumswohnung und würden gerne ein sogenanntes Balkonkraftwerk auf unserem Südbalkon installieren. Bisher wurde uns die Installation von den Miteigentümern verwehrt. Jetzt hat sich ja hierfür die gesetzliche Regelung zugunsten einer Installation ergeben. Es müssen
Dieser Artikel (ID: 2206474) ist am 13.01.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32).