Wer über eine längere Zeit wegen einer Erkrankung nicht arbeiten kann, muss sich um eine lückenlose Krankschreibung kümmern. Erkrankte Arbeitnehmer brauchen rechtzeitig entsprechende Bescheinigungen. Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer hin. Hintergrund: Bis zum Ende der sechsten Woche einer Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber weiter Lohn. Danach erhalten krankgeschriebene Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung das sogenannte Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Der Anspruch darauf kann jedoch verfallen, sollte die Krankschreibung selbstverschuldete Lücken aufweisen, wie die Rechtsanwaltskammer erklärt. Wichtig zu wissen: Laut Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie dürfen Ärzte eine Arbeitsunfähigkeit nicht rückwirkend bescheinigen. Wer eine Folgebescheinigung benötigt, muss demnach spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der zuletzt bescheinigten Arbeitsunfähigkeit eine erneute Krankschreibung einholen.
DPA