Klaus W.: „Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit einer Tiefgarage, in der jeder eine Wallbox zum Laden seines E-Autos besitzt. Die Stromkosten-Abrechnung für jede Wallbox wird über die Hausverwaltung abgewickelt. Leider bekomme ich aus der Nebenkostenabrechnung nur den Gesamtpreis mitgeteilt. Wie sollte die Stromabrechnung für meine Wallbox von der Hausverwaltung erstellt sein?“
Wallbox: Wie sieht die Rechnung aus?
Die Abrechnung des Stroms für die Wallbox muss genauso transparent in der Betriebskostenabrechnung sein wie alle anderen Posten auch. Das bedeutet, dass der Mieter vom Vermieter eine genaue Aufstellung verlangen kann, wie sich die Stromkosten für die Wallbox zusammensetzen, also Strompreis, Gesamtverbrauch und auch individueller Verbrauch.
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