„Viel Zeug, das niemand braucht“: Die Stiftung Warentest hat drei sogenannte Mystery Boxen untersucht, also Pakete, deren Inhalt unbekannt ist. Sie gibt es in Lebensmittelläden, in Elektronikfachmärkten, im Automaten oder online. Wer ein solches Paket im Internet bestellt, kann es zurückgeben – allerdings nur komplett. Bei Online-Käufen gelte das 14-tägige Widerrufsrecht. Eventuell fallen Versandkosten an. Pakete aus dem Laden oder aus dem Automaten dagegen können Neugierige nur zurückgeben, wenn der Inhalt beschädigt ist. Stiftung Warentest warnte zudem vor Händlern, die gar nicht liefern oder nicht in der versprochenen Qualität: Es sei daher sinnvoll, zunächst Online-Bewertungen zu lesen und Webadressen im Fakeshopfinder der Verbraucherzentralen zu prüfen.