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Nächste Runde Führerscheintausch

von Redaktion

Auto- und Motorradfahrer, die zwischen 1953 und 1970 geboren wurden, sollten längst einen neuen Führerschein im Portemonnaie haben. Ab jetzt müssen vor allem die Geburtsjahrgänge ab 1971 darauf achten, mit dem Tausch ihres alten „Lappens“ in das seit 2013 gültige Muster nicht zu spät dran zu sein. Denn diesen Sonntag läuft für sie die Frist ab, um Dokumente zu tauschen, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden – also die grauen, rosafarbenen oder DDR-Papiere. Der Stufenplan über mehrere Jahre soll vermeiden, dass Millionen von Menschen gleichzeitig den Umtausch beantragen und so die zuständigen Fahrerlaubnisbehörden und die Bundesdruckerei überlasten. Ein freiwilliger Umtausch ist jederzeit möglich. Dieser kostet eine Gebühr von rund 25 Euro.

Für Führerscheine derjenigen, die vor 1953 geboren sind, ist allein die letzte geplante Frist am 19. Januar 2033 ausschlaggebend.

Für alle anderen gilt: Papier-Führerscheine sind nach dem 19. Januar 2025 ungültig. Führerscheinen im Scheckkartenformat geht es dann nächstes Jahr erstmals an den Kragen: Papiere mit den Ausstellungsjahren 1999 bis 2001 sind nach dem 19. Januar 2026 nicht mehr gültig. Danach geht es gestaffelt weiter. Führerscheine, die von 2012 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2033 getauscht werden.

Nach dem Ablauf der Fristen werden die Führerscheine ungültig. Die Fahrerlaubnis, also das Recht zum Führen von bestimmten Kraftfahrzeugen, an sich bleibt davon unberührt. Neue Prüfungen sind nicht notwendig. Wer bei einer Kontrolle nur einen ungültigen, alten „Lappen“ vorweisen kann, muss wegen der Ordnungswidrigkeit mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen.

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