Was taugen lebenslange Garantien?

von Redaktion

Tupper-Ware ist ein Beispiel für lange Garantien. © dpa

Manche Unternehmen gehen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus – und gewähren zum Beispiel lebenslange Garantie, ein lebenslanges Umtauschrecht oder auch ein lebenslanges Nutzungsrecht auf ihre Produkte oder Dienstleistungen. Aber kann man sich darauf wirklich bis ans Lebensende verlassen?

Nicht unbedingt, sagt der Berliner Rechtsanwalt Roosbeh Karimi. Zum einen könnten Anbieter in den Vertragsbedingungen Einschränkungen zu diesem Recht vornehmen – ein Blick ins Kleingedruckte gibt darüber Aufschluss. Zum anderen kann es passieren, dass die Firma nicht ewig besteht.

Geht ein Unternehmen pleite, meldet es Insolvenz an und wird ab Eröffnung des Verfahrens von einem Insolvenzverwalter geführt. Dann obliege es ihm, ob Ansprüche aus einer Garantie des Unternehmens für Kundinnen und Kunden erfüllt werden, sagt Markus Hagge, Rechtsexperte bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Und diese Ansprüche sind dann nicht mehr viel wert.“ Auch Rechtsanwalt Karimi schätzt, dass solche Rechte spätestens mit der Insolvenz ihre Wirksamkeit verlieren. Aber selbst wenn das Unternehmen gerettet wird – etwa indem es von einem anderen Unternehmen aufgekauft wird –, brauchen sich Verbraucher sich nicht mehr von dem einmal erhaltene Versprechen zu erwarten. Denn die Übernahme einer Marke bedeute nicht, dass auch alle Rechte und Pflichten der Marke übernommen würden, sagt Karimi. Der neue Unternehmer kann vielmehr selbst entscheiden, wie er damit umgeht.

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