In der Regel gilt: Die Arbeitszeit fängt am Arbeitsplatz an, sagt Arbeitsrechtler Johannes Schipp. Bei einem Bürojob zählt das Hinsetzen am Schreibtisch als Start der Arbeitszeit. Das Hochfahren des Computers ist damit Teil der Arbeit. In anderen Bereichen müssen bestimmte Vorbereitungen getroffen w
Dieser Artikel (ID: 2211967) ist am 21.01.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32).