Wann beginnt die Arbeitszeit?

von Redaktion

In der Regel gilt: Die Arbeitszeit fängt am Arbeitsplatz an, sagt Arbeitsrechtler Johannes Schipp. Bei einem Bürojob zählt das Hinsetzen am Schreibtisch als Start der Arbeitszeit. Das Hochfahren des Computers ist damit Teil der Arbeit. In anderen Bereichen müssen bestimmte Vorbereitungen getroffen werden, bevor Beschäftigte ihren Arbeitsplatz betreten dürfen. Denkbar ist etwa, dass Mitarbeiter zunächst ihre Dienstkleidung anziehen müssen. Auch das zählt zur Arbeitszeit, die zu vergüten ist, erklärt Schipp. Generell gilt: Wenn der Arbeitnehmer etwas auf Wunsch des Arbeitgebers tut, zählt dies zur Arbeitszeit. Hat ein Arbeitgeber Zeiterfassungsgeräte, so geben diese den Arbeitsbeginn an, selbst wenn der Arbeitnehmer damit nicht am Arbeitsplatz ist.

Und wann endet die Arbeitszeit? Bei flexiblen Arbeitszeiten am Schreibtisch zählt das Verlassen des Arbeitsplatzes als Ende der Arbeitszeit, so der Fachanwalt. Wer fixe Arbeitszeiten hat, muss darauf achten, den vorgegebenen Zeitrahmen einzuhalten. Bei Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte zum Beispiel starker Verschmutzung ausgesetzt sind, zählt auch das anschließende Waschen zur Arbeitszeit.
DPA

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