Christian F.: „Ich bin Eigentümer in einer WEG mit 31 Eigentümer. Meine Wohnung ist vermietet In der Eigentümerversammlung von 2023 wurde ein Mehrnutzervertrag beschlossen: ,Die Eigentümerversammlung beschließt die Weiterführung/Verlängerung des bestehenden Mehrnutzervertrages zur TV-Grundversorgung über den 30.06.2024 hinaus. Die Kosten für die TV-Grundversorgung betragen ab 01.07.2024, Euro 6,49 brutto je Wohneinheit und Monat.´ Nach diesem Ergebnis ergibt sich für mich folgende Situation: Ich bezahle einen TV-Kabel-Anschluss den ich nicht nutze. Meine Mieterin benutzt den Anschluss auch nicht. Umlegen kann ich ihn auch nicht mehr. Muss ich den Anschluss trotzdem weiter bezahlen?“
Muss ich Kabel-TV weiter bezahlen?
Der von Ihnen beschriebene Beschluss der Eigentümerversammlung ist rechtskräftig, solange er nicht erfolgreich angefochten wurde. Eine Anfechtung hätte innerhalb eines Monats nach der Versammlung erfolgen müssen. (§23 Abs.4 WEG). Mit diesem Beschluss wurde entschieden, den Mehrnutzervertrag für die TV-Grundversorgung weiterzuführen und die Kosten auf alle Wohneinheiten umzulegen.
Grundsätzlich sind Sie als Wohnungseigentümer verpflichtet, sich an den gemeinschaftlich beschlossenen Kosten zu beteiligen, unabhängig davon, ob Sie oder Ihre Mieterin den Anschluss tatsächlich nutzen. Bis 2023 konnten die Kosten für einen Kabelanschluss im Rahmen der TV-Grundversorgung als sogenannte „Betriebskosten“ gemäß der Betriebskostenverordnung (BetrKV) auf die Mieter umgelegt werden. Seit dem 1. Juli 2024 können diese Kosten nicht mehr pauschal auf die Mieter umgelegt werden, sondern nur noch, wenn dies individuell im Mietvertrag vereinbart wurde. Wenn Ihr Mietvertrag keine entsprechende Regelung enthält, bleibt die finanzielle Belastung bei Ihnen.
Sie können versuchen, auf zukünftigen Eigentümerversammlungen die Beendigung des Mehrnutzervertrags oder eine alternative Regelung anzuregen, zum Beispiel die Umstellung auf individuelle Vertragsabschlüsse für jeden Eigentümer. Theoretisch ist auch ein Ausstieg aus bestehenden Sammelverträgen möglich. Prüfen Sie den Mehrnutzervertrag oder fragen Sie die Hausverwaltung, ob eine Kündigung einzelner Nutzer möglich ist.