Eine vereinbarte Mindestlaufzeit bei Glasfaserinternet-Verträgen beginnt schon mit dem Abschluss des Vertrags und nicht erst dann, wenn der Anschluss tatsächlich freigeschaltet wird. Das geht aus einem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts hervor, auf das die Verbraucherzentrale Nordrhein-West
Dieser Artikel (ID: 2212427) ist am 22.01.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).