Wenn Profis Dienstleistungen übernehmen, kann man sie oft von der Steuer absetzen. © dpa
Wer zum Schneeräumen und Streuen rund um die eigene Immobilie einen Dienstleister beauftragt, kann die Kosten in der Einkommensteuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Dafür gelten aber gewisse Voraussetzungen. 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens aber 4000 Euro im Jahr berücksichtigt das Finanzamt für solche Dienste. „Voraussetzung für den Steuerabzug ist, dass der Räumdienst oder Hausmeisterservice eine Rechnung ausgestellt hat und der Rechnungsbetrag auf das Konto des Dienstleisters überwiesen wurde“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler (BdSt). Barzahlungen sind also von der Steuerersparnis ausgenommen.