VERBRAUCHER

Abgelaufene Ware reklamieren

Auch ein günstiger eingekauftes, vom Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) her „abgelaufenes“ Lebensmittel kann reklamiert werden, wenn es nicht mehr einwandfrei ist. Darauf weist die Verbraucherzentrale Bayern hin. Hintergrund: Ist etwa auf dem Joghurtbecher oder der Milchpackung das MHD schon vorüber ode

Dienstag, 23. Dezember 2025

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