LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

von Redaktion

Irmi E.: „Wird für Eigenheimbewohner nach dem neuen Heizungsgesetz eine Renovierung oder energetische Sanierung zur Pflicht? In welchem Zeitraum?“

Was verlangt das Heizungsgesetz?

Sofern Ihre Heizung funktioniert, müssen Sie vorerst nichts unternehmen. Das neue Gebäudeenergiegesetz lässt Ihnen Zeit zum Planen. Für den Fall, dass die Heizung ersetzt werden muss, sind die neuen Regelungen zu beachten. Denn spätestens ab 2045 soll nur noch mit regenerativen Energien geheizt werden. Bis zur Einführung der kommunalen Wärmeplanung dürfen Sie allerdings jede Art von Heizung einbauen, die Heizungen müssen nur ab 2029 anteilmäßig mit regenerativen Energien heizen können. Mit Inkrafttreten der kommunalen Wärmeplanung müssen neu eingebaute Heizungen mindestens zu 65 Prozent alternative Energien einsetzen. Aber keine Sorge – bestehende Heizungen dürfen Sie weiter nutzen und auch reparieren lassen.

Denken Sie dennoch schon jetzt darüber nach, wie Sie in Zukunft alternative Energien nutzen können. Sprechen Sie mit Ihrem Heizungsfachbetrieb oder lassen Sie sich von einem unabhängigen Energieberater einen Sanierungsplan erstellen. Neue Sanierungspflichten sind ansonsten nicht eingeführt worden, es gelten die alten Pflichten zum Dämmen oberster Geschossdecken, wenn das Dach nicht gedämmt wurde, oder von frei liegenden Heizungs- und Warmwasserrohren.

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