VERBRAUCHER

Kein Recht auf Kinderteller

von Redaktion

Chicken Nuggets mit Pommes: Da haben auch Erwachsene mal Lust drauf. © Hase/dpa

Viele Restaurants führen spezielle Kindergerichte auf ihrer Karte. Auch Erwachsene haben vielleicht mal Appetit auf Spaghetti mit Tomatensauce, Chicken Nuggets und Pommes. Und erhoffen sich, bei kleinem Hunger Geld sparen zu können. Hat jeder das Recht auf ein Kindergericht – oder kann das Restaurant es einem verwehren? Rechtsanwalt Oliver Allesch stellt klar: Es liegt im Ermessen des Wirts zu entscheiden, wer einen Kinderteller bekommt und wer nicht. Auch wenn in der Karte keine Altersbegrenzung für die Gerichte angegeben ist. Es gibt keinen rechtlichen Anspruch, auf den sich Gäste berufen könnten. Dasselbe gilt übrigens für Menüs oder Gerichte, die eigens Senioren vorbehalten sind. Wer die Kriterien des Wirts nicht erfüllt, geht unter Umständen leer aus. Denn ob Wirte jemanden bedienen oder nicht, obliegt ganz ihnen. Rechtlich falle die Bestellsituation unter die Privatautonomie.

Doch warum sollte der Wirt überhaupt etwas dagegen haben, dass eine erwachsene Person ein Kindergericht bestellt – oder eine Person mittleren Alters eine Seniorenportion? Rechtsanwalt Allesch vermutet betriebswirtschaftliche Gründe. Die Plätze im Restaurant sind begrenzt. „Wenn nun zum Beispiel ein erwachsenes Paar kommt und den Platz einnimmt, aber nur einen Kinderteller isst, dann zahlen sie ja deutlich weniger“, sagt Allesch. „Und das ist für den Wirt unwirtschaftlich.“

Artikel 2 von 7